Nach wie vor rühmt sich unsere Bundesregierung damit, dass „jedem Unternehmer in dieser Krise geholfen werden wird“. In den letzten Monaten haben wir uns intensiv mit Förderrichtlinien, Förderanträgen, unzähligen COVID-Gesetzen, unklaren Rechtslagen, aber vor allem mit verunsicherten Unternehmern beschäftigt, die tatsächlich Hilfe brauchen würden. Für viele Fördermaßnahmen ist eine Voraussetzung, dass sich der Unternehmer nicht „in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ befindet. Dies wird daran gemessen, ob das Eigenkapital im vorangegangenen Jahresabschluss negativ war bzw. ob die Eigenmittelquote über 8 % liegt und die Schuldentilgungsdauer unter 15 Jahren. Kenner von österreichischen Unternehmen wissen, dass gerade kleine Gastronomie- oder Handelsbetriebe diese Kennzahlen häufig nicht erfüllen und dennoch seit Jahren, oft Jahrzehnten am Markt agieren und für eine Gemeinde, einen Bezirk oder eine Region von Bedeutung sind. Jene Unternehmer sind aber genau die, denen Fördermaßnahmen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Kennzahlen nicht zugänglich sind. Im Gegensatz dazu findet man nicht nur ein Unternehmen, das in den letzten Monaten Förderungen – übrigens völlig legitim – lukriert hat, obwohl der Fortbestand auch ohne Unterstützung möglich gewesen wäre. Hinterfragen muss man wohl auch, ob es sinnvoll ist den Unternehmen Überbrückungskredite einzuräumen und gleichzeitig eine sehr großzügige Stundung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zuzulassen. Dies hat den Effekt, dass die Unternehmen ihre Steuern nicht zahlen, obwohl sie aufgrund günstiger Kredite aktuell über eine sehr gute Liquidität verfügen. Hier wird bei vielen wohl im Jänner 2021 noch ein böses Erwachen kommen. Positiv an der Krise ist auf jeden Fall, dass viele Unternehmen sich zwangsläufig neu erfunden haben und ihre Geschäftsmodelle angepasst haben. Dies sind erfahrungsgemäß aber meist die Unternehmen, die keine Förderungen in Anspruch genommen haben. In Anbetracht der anrollenden zweiten Welle wird sich dies mit Sicherheit als Vorteil erweisen.