Quasi über Nacht wurde von der Bundesregierung ein weiteres Corona-Instrument mit dem klingenden Namen „Lockdown-Umsatzersatz“ geboren. Dieses wurde für jene Branchen geschaffen, die (vorerst) bis 6. Dezember 2020 zusperren müssen und die somit in Einzelfällen jeglicher Geschäftstätigkeit beraubt wurden. Im Gegensatz zu den Maßnahmen davor, ist der Lockdown-Umsatzersatz sehr einfach konzipiert. Der Unternehmer kann – auch ohne Zutun seines Steuerberaters – mit wenigen Klicks über Finanzonline den Umsatzersatz beantragen und soll innerhalb von 2 Wochen auch ausgezahlt werden. Die Höhe des Umsatzersatzes beträgt für die Gastronomie, die Hotellerie und die Kulturbranche 80 % vom November-Umsatz des Vorjahres. Zusätzlich zum Lockdown-Umsatzersatz können diese Unternehmer für November für ihre MitarbeiterInnen Kurzarbeit beantragen und auch weitere Umsätze erzielen – und dies ohne Kürzung der 80 %!
So sehr diese Förderung jedem einzelnen vergönnt sei, so darf man sich aber auch nicht wundern, wenn es dagegen kritische Stimmen gibt. Ein 80%-Umsatzersatz führt zu einer Rendite, die in diesen Branchen nicht erzielbar war und auch nicht ist. Geht man von einem Wareneinsatz (der ja zum Glück jetzt wegfällt) von rund 20 % bis 30 % aus und von Personalaufwendungen von rund 30 %, dann drängt sich unweigerlich die Frage auf, wie man hier auf die 80 % gekommen ist. Aufgrund der Schließung muss zum Teil auch keine Miete für November gezahlt werden.
Feststellbar ist auf jeden Fall, dass es kaum noch Gastronomen gibt, die trotz Schließung keine Umsätze im November haben. Hier kann man schon von einem Zuckerl seitens der Politik sprechen. So sehr eine gezielte finanzielle Maßnahme für diese Branchen begrüßenswert ist, umso mehr drängt sich jedoch die Frage aus, was mit jenen ist, die mittelbar an der Gastronomie hängen. Was ist mit dem Blumengeschäft um die Ecke, das nahezu den gesamten Umsatz mit der Gastronomie erwirtschaftet, was ist mit den Weinbauern, was mit anderen Zulieferern? Als Folge auf diese Kritik wurden nun auch Maßnahmen für diese Betroffenen angekündigt.
Für den erst ab 17.11. geschlossenen Handel sucht die Regierung derzeit noch nach jenem %-Satz, der vertretbar und finanzierbar ist. Leicht wird dies in Anbetracht der großzügigen Gastro-Lösung wohl nicht werden.
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